BEG – Bundesförderung für effiziente Gebäude

Die BEG – Bundesförderung für effiziente Gebäude ist das zentrale Förderprogramm des Bundes für energetische Sanierungen, effiziente Neubauten und den Einsatz moderner Heiztechnik. Über die BEG werden Maßnahmen gefördert, die den Energieverbrauch von Gebäuden senken, den CO₂-Ausstoß reduzieren und die Energieeffizienz nachhaltig verbessern. Die Förderung erfolgt über Zuschüsse und Kredite der BAFA und KfW und setzt eine fachgerechte Planung sowie die Einhaltung technischer Mindestanforderungen voraus.

Heizungsförderung

  • Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (Zuschuss KfW 458)

    Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird der Austausch alter Heizungsanlagen gegen moderne, klimafreundliche Heizsysteme finanziell unterstützt. Förderberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Wohngebäude in Deutschland. Dazu zählen selbstnutzende Eigentümer ebenso wie Vermieter von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften.


    Gefördert werden der Kauf und der Einbau klimafreundlicher Heizungen, insbesondere:

    • Wärmepumpen
    • Solarthermieanlagen
    • Biomasseheizungen
    • Brennstoffzellenheizungen
    • wasserstofffähige Heizungen
    • innovative Heiztechnologien
    • Anschlüsse an Gebäude- oder Wärmenetze

    Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.


    Bei Mehrfamilienhäusern gelten gestaffelte Förderhöchstbeträge:

    • bis zu 30.000 € für die erste Wohneinheit
    • jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit
    • jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit

    Die tatsächliche Förderhöhe setzt sich aus einer Grundförderung von 30 % sowie möglichen Zusatzboni zusammen:

    • Klimabonus (20 %) beim Austausch bestimmter alter Heizungen, z. B. Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen
    • Einkommensbonus (30 %) für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 40.000 €
    • Effizienzbonus (5 %) beim Einbau besonders effizienter Wärmepumpen, die definierte technische Anforderungen erfüllen

    Die Gesamtförderung ist auf maximal 70 % der förderfähigen Kosten begrenzt.


    Wichtig: Seit dem 1. September 2024 muss der Liefer- oder Leistungsvertrag eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthalten. Damit wird sichergestellt, dass kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn erfolgt und der Förderanspruch erhalten bleibt.

  • Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (Zuschuss KfW 459)

    Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden auch Unternehmen und Contractor-Modelle finanziell unterstützt, wenn sie in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland klimafreundliche Heizsysteme installieren.


    Förderberechtigt sind Unternehmen und Contractoren, die Investitionsmaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden durchführen, unabhängig davon, ob sie selbst Eigentümer der Immobilie sind oder die Maßnahme im Auftrag umsetzen.


    Gefördert werden der Kauf und der Einbau klimafreundlicher Heizungen, insbesondere:

    • Wärmepumpen
    • Solarthermieanlagen
    • Biomasseheizungen
    • Brennstoffzellenheizungen
    • wasserstofffähige Heizungen
    • innovative Heiztechnologien
    • Anschlüsse an Gebäude- oder Wärmenetze

    Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von bis zu 35 % der förderfähigen Kosten.


    Für Mehrfamilienhäuser gelten folgende Förderhöchstbeträge:

    • bis zu 30.000 € für die erste Wohneinheit
    • jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit
    • jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit

    Zusätzlich können bestimmte Bonusförderungen in Anspruch genommen werden:

    • Effizienzbonus (5 %) für elektrisch betriebene Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen
    • Emissionsminderungszuschlag (2.500 €) für Biomasseanlagen, die nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m³ einhalten

    Wichtig: Seit dem 1. September 2024 muss der Liefer- oder Leistungsvertrag eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthalten, um einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn auszuschließen und den Förderanspruch zu sichern.

  • Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude (Zuschuss KfW 522)

    Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden auch Maßnahmen an bestehenden Nichtwohngebäuden gefördert. Förderberechtigt sind unter anderem Unternehmen, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen, Kirchen, Körperschaften, Wohnungsbaugenossenschaften sowie Privatpersonen.


    Für Contractoren und Investoren ist die Förderung relevant, sofern die Maßnahme an einem bestehenden Nichtwohngebäude durchgeführt wird und der Bauantrag mindestens fünf Jahre alt ist.


    Gefördert werden der Kauf und Einbau klimafreundlicher Heizungen sowie begleitende Leistungen wie Fachplanung und Baubegleitung. Dazu zählen insbesondere:

    • solarthermische Anlagen
    • Wärmepumpen
    • Biomasseanlagen
    • Anschlüsse an Gebäude- oder Wärmenetze
    • Fachplanung, Baubegleitung und Umfeldmaßnahmen
    • Optimierung bestehender Heizsysteme, z. B. durch hydraulischen Abgleich

    Die Förderung umfasst eine Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten. Zusätzlich können weitere Boni in Anspruch genommen werden:

    • Effizienzbonus (+5 %) für besonders effiziente Wärmepumpen
    • Emissionsminderungszuschlag (2.500 €) für Biomasseanlagen mit nachgewiesen niedrigen Staubemissionen

    Der Förderhöchstbetrag liegt bei bis zu 30.000 € für Gebäude mit bis zu 150 m² Grundfläche. Für größere Nichtwohngebäude gelten gestaffelte Zuschüsse.


Sanierung von Gebäuden – Überblick über die Förderung

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle

    Die energetische Sanierung der Gebäudehülle ist ein zentraler Bestandteil der Modernisierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Über die BEG-Förderung werden verschiedene Maßnahmen unterstützt, die den Wärmeverlust reduzieren und die Energieeffizienz nachhaltig verbessern.


    Förderfähige Maßnahmen


    Zu den förderfähigen Maßnahmen an der Gebäudehülle zählen insbesondere:

    • Dämmung der Gebäudehülle, einschließlich Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen
    • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren
    • Sommerlicher Wärmeschutz, z. B. durch den Ersatz oder erstmaligen Einbau außenliegender Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

    Diese Maßnahmen tragen wesentlich dazu bei, den Heizenergiebedarf zu senken und den Wohn- bzw. Nutzkomfort zu erhöhen.


    Förderkonditionen nach Gebäudetyp

    Wohngebäude

    • Mindestinvestition: 300 € brutto
    • Fördersatz: 15 % der förderfähigen Ausgaben
    • Förderhöchstgrenze: bis 30.000 € pro Wohneinheit ; bis 60.000 € pro Wohneinheit bei Vorliegen eines iSFP (zusätzlicher 5-%-Bonus)
    • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) erforderlich

    Nichtwohngebäude

    • Mindestinvestitionsvolumen: 300 € brutto
    • Fördersatz: 15 % der förderfähigen Ausgaben
    • Förderhöchstgrenze: 500 € pro m² Nettogrundfläche innerhalb des thermisch konditionierten Gebäudevolumens
  • Anlagentechnik

    Ein weiterer zentraler Baustein der energetischen Gebäudesanierung ist die Modernisierung der Anlagentechnik, ausgenommen die Heizungsanlage. Ziel der Förderung ist es, den Energieverbrauch zu senken und die Effizienz des Gebäudebetriebs nachhaltig zu verbessern.


    Förderfähige Maßnahmen

    Gefördert werden insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der technischen Gebäudeausstattung, darunter:

    • Raumlufttechnische Anlagen mit Wärmerückgewinnung
    • Digitale Systeme zur Energieverbrauchsoptimierung, z. B. Gebäudeautomation oder Smart-Home-Systeme

    Zusätzlich förderfähig bei Nichtwohngebäuden

    Für Nichtwohngebäude können weitere Maßnahmen gefördert werden:

    • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, um mindestens den Gebäudeautomatisierungsgrad B nach DIN V 18599-11 zu erreichen
    • Kältetechnik zur Raumkühlung
    • Energieeffiziente Innenbeleuchtungssysteme

    Förderkonditionen nach Gebäudetyp

    Wohngebäude

    • Mindestinvestition: 300 € brutto
    • Fördersatz: 15 % der förderfähigen Ausgaben
    • Förderhöchstgrenzen: bis 30.000 € pro Wohneinheit ; bis 60.000 € pro Wohneinheit bei Vorliegen eines iSFP (zusätzlicher 5-%-Bonus)
    • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) erforderlich

    Nichtwohngebäude

    • Mindestinvestitionsvolumen: 300 € brutto
    • Fördersatz: 15 % der förderfähigen Ausgaben
    • Förderhöchstgrenze: 500 € pro m² Nettogrundfläche innerhalb des thermisch konditionierten Gebäudevolumens
  • Heizungsoptimierung

    Die Heizungsanlage hat einen entscheidenden Einfluss auf die Energieeffizienz eines Gebäudes. Entsprechend spielt die Optimierung bestehender Heizsysteme eine zentrale Rolle bei der energetischen Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Über die BEG-Förderung werden gezielte Maßnahmen unterstützt, die den Energieverbrauch senken und den Betrieb der Heizungsanlage effizienter machen.


    Förderfähige Maßnahmen

    Gefördert werden insbesondere Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizungsanlagen, darunter:

    • Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage, einschließlich der Einstellung der Heizkurve
    • Austausch von Heizungspumpen sowie Anpassung von Vorlauftemperatur und Pumpenleistung
    • Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen gemäß den geltenden Richtlinien
    • Dämmung von Rohrleitungen zur Reduzierung von Wärmeverlusten
    • Einbau von Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörpern und Wärmespeichern im Gebäude oder auf dem zugehörigen Grundstück
    • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Verbesserung der Energieeffizienz
    • Einbau von temperaturgesteuerten Systemen zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs

    Förderkonditionen nach Gebäudetyp

    Wohngebäude

    • Mindestinvestition: 300 € brutto
    • Fördersatz: 15 % der förderfähigen Ausgaben
    • Förderhöchstgrenzen: bis 30.000 € pro Wohneinheit ; bis 60.000 € pro Wohneinheit bei Vorliegen eines iSFP (zusätzlicher 5-%-Bonus)
    • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) erforderlich

    Nichtwohngebäude

    • Mindestinvestitionsvolumen: 300 € brutto
    • Fördersatz: 15 % der förderfähigen Ausgaben
    • Förderhöchstgrenze: 500 € pro m² Nettogrundfläche innerhalb des thermisch konditionierten Gebäudevolumens
  • Baubegleitung & Fachplanung

    Die Fachplanung und Baubegleitung kann im Rahmen der BEG-Förderung in Anspruch genommen werden, sofern die Förderung einer Einzelmaßnahme beantragt wird. Ziel dieser Leistung ist es, eine fachgerechte Planung und Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen sicherzustellen.


    Durch die Einbindung einer qualifizierten Fachperson wird die Qualität der Ausführung erhöht und die energetische Wirksamkeit der Maßnahme abgesichert. Die Fachplanung leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Effizienz und Nachhaltigkeit der Sanierung.


    Förderfähige Leistungen

    Gefördert werden Fachplanung und Baubegleitung für Wohn- und Nichtwohngebäude im Zusammenhang mit folgenden Maßnahmen:

    • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
    • Maßnahmen an der Anlagentechnik (ausgenommen Heizungsanlagen)

    Zusätzlich förderfähig bei Wohngebäuden:

    • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung

    Förderkonditionen nach Gebäudetyp

    Wohngebäude

    • Fördersatz: 50 % der förderfähigen Kosten
    • Förderhöchstgrenzen: bis 5.000 € für Ein- und Zweifamilienhäuser ; 2.000 € pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern, maximal 20.000 €

    Nichtwohngebäude

    • Fördersatz: 50 % der förderfähigen Kosten
    • Förderhöchstgrenze: 5 € pro m² Nettogrundfläche, maximal 20.000 €

Kredite - Wohngebäude

Kredit (KfW261)

Der KfW-Kredit 261 richtet sich an Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften sowie an Unternehmen, Freiberufler, kommunale Unternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, soziale Organisationen, Vereine und Contracting-Geber, die in energieeffiziente Wohngebäude investieren möchten.


Gefördert werden insbesondere:

  • die energetische Sanierung oder der Erwerb energieeffizienter Wohngebäude
  • Maßnahmen zur Anhebung der Effizienzhaus-Stufe, z. B. durch Dämmarbeiten, Heizungsmodernisierung oder Fensteraustausch
  • Energetische Baubegleitung sowie Leistungen zur Nachhaltigkeitszertifizierung
  • Serielle Sanierungen
  • Sanierungen von sogenannten Worst Performing Buildings (WPB)


Die Förderkonditionen richten sich nach dem erreichten Effizienzhaus-Standard.


Zusätzlich können verschiedene Bonusförderungen berücksichtigt werden:

  • Kreditbetrag: bis zu 150.000 € pro Wohneinheit
  • Tilgungszuschuss: bis zu 25 % des aufgenommenen Kreditbetrags
    (z. B. bis zu 37.500 € beim Effizienzhaus 40 EE / NH)
  • Zusätzliche Boni:
  • +10 % bei der Sanierung eines Worst Performing Buildings
  • +15 % bei einer seriellen Sanierung
  • Baubegleitung: Zuschuss von bis zu 50 %, maximal 5.000 € bei Einfamilienhäusern

Ergänzungskredit (KfW 358, 359)

Der Ergänzungskredit KfW 358/359 richtet sich an Privatpersonen mit vorliegender Zuschusszusage aus einem KfW- oder BAFA-Programm. Förderberechtigt sind selbstnutzende Eigentümer, deren Hauptwohnsitz im Gebäude liegt und deren jährliches Haushaltseinkommen 90.000 € nicht überschreitet, sowie Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), Freiberufler, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen mit einem förderfähigen Vorhaben und einer bewilligten Zuschusszusage.


Gefördert werden:

  • Einzelmaßnahmen, für die bereits ein bewilligter KfW- oder BAFA-Zuschuss vorliegt
  • Maßnahmen, deren Zuschusszusage maximal 12 Monate alt ist
  • keine Umschuldungen, Nachfinanzierungen oder bereits abgeschlossenen Projekte


Die Konditionen des Ergänzungskredits gestalten sich wie folgt:

  • Kredithöhe: bis zu 120.000 € je Wohneinheit
  • Darlehensformen: Annuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen
  • Zinsvorteile bei Einhaltung der Einkommensgrenze im Programm KfW 358

Klimafreundlicher Neubau (KfW 297, 298)

Der KfW-Kredit 297/298 richtet sich an Privatpersonen (Eigennutzer und Vermieter), Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, kommunale Unternehmen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, juristische Personen des Privatrechts, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie soziale Organisationen und Vereine.


Gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland.


Es stehen zwei Förderstufen zur Verfügung:

  • Klimafreundliches Wohngebäude:
    Effizienzhaus-Standard 40, geringe Treibhausgasemissionen, keine Beheizung mit Öl, Gas oder Biomasse
  • Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG:
    Zusätzlich erforderlich ist eine QNG-Plus- oder QNG-Premium-Zertifizierung


Förderfähig sind unter anderem:

  • Bau- und Kaufkosten
  • Planungsleistungen
  • Baubegleitung und Bauüberwachung
  • Kosten für die Nachhaltigkeitszertifizierung


Die Kreditkonditionen bieten flexible Finanzierungsmöglichkeiten und zinsgünstige Konditionen:

  • Kreditbetrag:
  • bis zu 100.000 € je Wohneinheit für klimafreundliche Wohngebäude
  • bis zu 150.000 € je Wohneinheit bei Gebäuden mit QNG-Zertifizierung
  • Finanzierungsformen:
  • Annuitätendarlehen mit tilgungsfreier Anlaufzeit und anschließenden gleichbleibenden Monatsraten
  • Endfälliges Darlehen mit laufender Zinszahlung und Rückzahlung des Kreditbetrags zum Laufzeitende

Kredite - Nichtwohngebäude

Kredit (KfW263)

Der KfW-Kredit 263 richtet sich an Privatpersonen, Freiberufler, Unternehmen (einschließlich kommunaler Unternehmen), gemeinnützige Organisationen, Kirchen, Banken sowie Contracting-Geber, die in energieeffiziente Nichtwohngebäude investieren.


Gefördert werden die Sanierung sowie der Kauf von Effizienzgebäuden bei Nichtwohngebäuden, mit dem Ziel, die Energieeffizienz zu verbessern und nachhaltige Gebäudestandards zu erreichen.


Gefördert werden insbesondere:

  • Sanierung und Kauf von Effizienzgebäuden (Effizienzgebäude-Stufe 70 oder besser)
  • Baudenkmäler sowie energetische Sanierungen mit separater Kostenausweisung
  • Fachplanung und Baubegleitung, Nachhaltigkeitszertifizierungen, Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie Umfeldmaßnahmen
  • Zusatzförderung durch den Worst-Performing-Building-Bonus (+10 % Tilgungszuschuss)


Die Konditionen des Kredits sowie die Höhe des Tilgungszuschusses richten sich nach der Nettogrundfläche des Gebäudes und der erreichten Effizienzgebäude-Stufe.

  • Kredithöhe: bis zu 2.000 € je m² Nettogrundfläche, maximal 10 Mio. € pro Vorhaben
  • Tilgungszuschuss: bis zu 25 %, abhängig von Effizienzgebäude-Stufe, Nachhaltigkeitsklasse oder Erneuerbare-Energien-Klasse
  • Zusatzförderung: Zuschüsse für Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung von bis zu 20.000 € Tilgungszuschuss je Maßnahme

Ergänzungskredit (KfW 523)

Der Ergänzungskredit KfW 523 richtet sich an Privatpersonen, Einzelunternehmer, Freiberufler, Unternehmen (einschließlich kommunaler Unternehmen) sowie an Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Vereine, Kirchen, Wohnungsbaugenossenschaften, Contractor-Modelle, gemeinnützige Organisationen und juristische Personen des Privatrechts.


Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Nichtwohngebäuden, für die bereits ein Zuschuss der KfW oder des BAFA nach der BEG-EM-Richtlinie (ab 2024) bewilligt wurde, dessen Auszahlung jedoch noch aussteht. Der Ergänzungskredit dient dazu, diese Zuschüsse finanziell zu ergänzen und die Umsetzung der Maßnahme abzusichern.


Die Kreditkonditionen bieten einen flexiblen Finanzierungsrahmen mit individuell vereinbarten Zinssätzen, abhängig vom jeweiligen Vorhaben und der Zuschusszusage.

  • Kreditbetrag: bis zu 5 Mio. € je Vorhaben, abhängig von der Höhe der zugrunde liegenden Zuschussbewilligung

Klimafreundlicher Neubau (KfW299)

Der KfW-Kredit 299 richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, Freiberufler, kommunale Unternehmen, juristische Personen des Privatrechts, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie soziale Organisationen und Vereine, die in nachhaltige Nichtwohngebäude investieren möchten.


Gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland.


Für die Förderung stehen zwei Effizienzstufen zur Verfügung:

  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude:
    Effizienzgebäude-Stufe 40 mit geringem Energieverbrauch und niedrigen Treibhausgasemissionen, ohne Beheizung durch Öl, Gas oder Biomasse
  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG:
    Zusätzlich erforderlich ist eine QNG-Plus- oder QNG-Premium-Zertifizierung


Förderfähig sind unter anderem:

  • Bau- und Kaufkosten
  • Planungsleistungen
  • Bauüberwachung
  • Kosten für die Nachhaltigkeitszertifizierung


Die Förderkonditionen richten sich nach der Quadratmeterzahl des Nichtwohngebäudes:

  • Kreditbetrag:
  • bis zu 1.500 € pro m², maximal 7,5 Mio. € für klimafreundliche Nichtwohngebäude
  • bis zu 2.000 € pro m², maximal 10 Mio. € bei Gebäuden mit QNG-Zertifizierung

Klimafr. Neubau im Niedrigpreissegment (KfW296)

Der KfW-Kredit 296 richtet sich an Privatpersonen, Einzelunternehmerinnen und -unternehmer, Freiberufler, Unternehmen, kommunale Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen, Kirchen sowie juristische Personen des Privatrechts, die in klimafreundliche Nichtwohngebäude im Niedrigpreissegment investieren.


Gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb klimafreundlicher Nichtwohngebäude im Niedrigpreissegment in Deutschland.


Förderfähig sind insbesondere:

  • Neubau und Ersterwerb klimafreundlicher Nichtwohngebäude, die
  • mindestens die Effizienzgebäude-Stufe 55 erreichen
  • die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PREMIUM (QNG-PREMIUM) erfüllen
  • Planung, Baubegleitung und Lebenszyklus-Analyse durch qualifizierte Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten


Nicht förderfähig sind Umschuldungen, Nachfinanzierungen, der Grundstückskauf sowie Doppelförderungen.


Die Förderkonditionen richten sich nach der Nettogrundfläche des Nichtwohngebäudes:

  • Kredithöhe: bis zu 1.000 € pro m² Nettogrundfläche, maximal 5 Mio. € je Vorhaben

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