Förderung der Energieberatung - NWG

Die Förderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude richtet sich an Privatpersonen, Eigentümer, Mieter, Pächter sowie Nutzungsberechtigte, die den energetischen Zustand eines Nichtwohngebäudes bewerten lassen oder gezielt Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz planen möchten.



Ziel der geförderten Energieberatung ist es, eine fundierte Entscheidungsgrundlage für energetische Sanierungen zu schaffen. Durch die systematische Analyse nach DIN V 18599 werden Einsparpotenziale aufgezeigt und die Planung sowie Umsetzung energetischer Maßnahmen fachlich unterstützt. Die Energieberatung erleichtert damit sowohl die strategische Planung als auch die spätere Umsetzung von Effizienzmaßnahmen in Nichtwohngebäuden.

Energetische Sanierung nach DIN V 18599

Erstellung eines energ. Sanierungskonzepts

  • Sanierungsfahrplan:
    Strukturierte Planung aufeinander abgestimmter Maßnahmen, die eine schrittweise und wirtschaftliche energetische Modernisierung des Gebäudes ermöglichen.
  • Sanierung in einem Zug:
    Ganzheitliche Planung einer umfassenden Sanierung mit dem Ziel, den Standard eines BEG-Effizienzgebäudes in einem zusammenhängenden Maßnahmenpaket zu erreichen.

Förderhöhe

  • 50 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten der Energieberatung
  • Die maximale Förderhöhe richtet sich nach der Nettogrundfläche des Gebäudes:
  • bis 200 m²: maximal 850 €
  • 200–500 m²: maximal 2.500 €
  • über 500 m²: maximal 4.000 €

Energieaudit DIN EN 16247

Ein Energieaudit bewertet den Energieeinsatz eines Unternehmens systematisch, deckt Einsparpotenziale auf und liefert konkrete Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Ziel ist es, Energiekosten zu senken und die Umweltbelastung nachhaltig zu reduzieren.



Das Energieaudit wird gemäß den Vorgaben der DIN EN 16247 sowie den Anforderungen des § 8a EDL-G durchgeführt und erfüllt damit die gesetzlichen und normativen Rahmenbedingungen.

Ansatzpunkte des Energieaudits

Das Energieaudit betrachtet alle wesentlichen Bereiche, die den Energieverbrauch eines Unternehmens beeinflussen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Produktionsprozesse und Produktionsanlagen
  • Querschnittstechnologien wie Beleuchtung, Druckluft oder Lüftung
  • Transport- und Logistikprozesse
  • Nutzerverhalten sowie organisatorische und technische Optimierungsmöglichkeiten

Förderhöhe

Die Förderung des Energieaudits beträgt 50 % der förderfähigen Beratungskosten. Die maximale Zuschusshöhe richtet sich nach den jährlichen Energiekosten des betrachteten Objekts:

  • jährliche Energiekosten über 10.000 € (netto):
    maximal 3.000 € Zuschuss
  • jährliche Energiekosten bis 10.000 € (netto):
    maximal 600 € Zuschuss

Ihre Vorteile mit uns

  • Nutzung von Förderprogrammen
  • geringere Energiekosten
  • höhrerer Wohnkomfort
  • Wertsteigerung der Immobilie


Eine energetische Beratung mit uns bringt Ihnen gleich mehrere Vorteile: Sie profitieren von attraktiven Fördermöglichkeiten, reduzieren langfristig Ihre Energiekosten und verbessern die Wohnqualität Ihres Gebäudes. Gleichzeitig steigern Sie den Wert Ihrer Immobilie und machen sie fit für die Zukunft.


Wir freuen uns über Ihre Anfrage und unterstützen Sie gerne.

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