Förderung der Energieberatung - WG
Die Förderung der Energieberatung unterstützt Eigentümer dabei, den energetischen Zustand ihrer Gebäude zu analysieren und gezielte Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz zu planen. Ziel ist es, fundierte Entscheidungsgrundlagen für Sanierungen, Modernisierungen oder energieeffiziente Neubauten zu schaffen.
Gefördert werden Eigentümer von Wohngebäuden sowie Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Organisationen, die ihre Gebäude energetisch verbessern oder Neubauten effizient planen möchten.
Energieberatung für Wohngebäude
Im Rahmen der geförderten Energieberatung erhalten Eigentümer eine qualifizierte und unabhängige Beratung durch einen zertifizierten Energieberater. Dabei werden der energetische Zustand des Gebäudes bewertet und konkrete Einsparpotenziale aufgezeigt.
Die Energieberatung umfasst insbesondere:
- eine individuelle Beratung mit Empfehlungen zu energetischen Sanierungsmaßnahmen
- die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), der sinnvolle Maßnahmen zur Energieeinsparung strukturiert darstellt und deren Auswirkungen bewertet
- Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln für geplante Sanierungsmaßnahmen
- Die Energieberatung bildet damit die Grundlage für eine langfristig sinnvolle und förderfähige energetische Modernisierung.
Fördergegenstände
Im Rahmen der Förderung der Energieberatung werden unterschiedliche Beratungsleistungen unterstützt, abhängig vom Umfang der geplanten Maßnahmen.
Gefördert werden insbesondere:
- Komplettberatung
Umfassende energetische Beratung für das gesamte Gebäude, einschließlich konkreter Empfehlungen zu Sanierungsmaßnahmen wie Wärmedämmung, Heizungserneuerung oder weiteren Effizienzmaßnahmen. - Beratung zu Einzelmaßnahmen
Fachliche Beratung zu ausgewählten Themen, z. B. Fensteraustausch, Dämmmaßnahmen oder Optimierung der Heizungsanlage.
Förderhöhe
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten im Gebäude und beträgt jeweils 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, bis zu den folgenden Höchstbeträgen:
- Ein- oder Zweifamilienhäuser:
bis zu 650 € Zuschuss - Wohngebäude ab drei Wohneinheiten:
bis zu 850 € Zuschuss - Zusätzliche Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG):
einmalig 250 € für die Präsentation der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Eigentümerversammlung
Ihre Vorteile mit uns
- Nutzung von Förderprogrammen
- geringere Energiekosten
- höhrerer Wohnkomfort
- Wertsteigerung der Immobilie
Eine energetische Beratung mit uns bringt Ihnen gleich mehrere Vorteile: Sie profitieren von attraktiven Fördermöglichkeiten, reduzieren langfristig Ihre Energiekosten und verbessern die Wohnqualität Ihres Gebäudes. Gleichzeitig steigern Sie den Wert Ihrer Immobilie und machen sie fit für die Zukunft.
Wir freuen uns über Ihre Anfrage und unterstützen Sie gerne.

